ALLGEMEINE
INFORMATIONEN
TEILNEHMERSERVICE
256
Anmeldung und Zahlung
Teilnahmegebühren Kongress
mitglieder (dgppn, dgkjp, ögpp, sgpp)
eur
Ärzte, Psychiater, Psychologen und andere Berufe
330
Neumitglied DGPPN 2015
2)
0
Assistenzärzte / ärztinnen
280
nichtmitglieder
eur
Ärzte, Psychiater, Psychologen und andere Berufe
530
Assistenzärzte / ärztinnen
450
Teilnahmegebühr „Schwerpunkt Hausarztpraxis”,
gültig am 27. / 28.11.2015
200
Studierende, Doktoranden, in Ausbildung
1)
100
Studierende der Pflege- und Gesundheitsfachberufe
1)
100
Pflege- und Gesundheitsfachpersonal
190
Stipendium für Studierende der Medizin
4)
0
Europastipendium
5)
0
Tageskarte
3)
330
Teilnahmegebühren Akademie für Fort- und Weiterbildung
(nur in Verbindung mit der Kongressgebühr)
1-tages-workshop
eur
Mitglied der DGPPN, DGKJP, ÖGPP, SGPP
100
Nichtmitglied
150
Pflegeworkshops
20
2-tage-workshop
eur
Mitglied der DGPPN, DGKJP, ÖGPP, SGPP
150
Nichtmitglied
250
1)
Die Bescheinigung legen Sie bitte am Kongresscounter vor.
2)
Neumitglieder der DGPPN haben die Möglichkeit, im 1. Jahr ihrer Mitgliedschaft kostenfrei am DGPPN Kon-
gress teilzunehmen, sofern sie ihren Mitgliedsbeitrag bis zum Kongressbeginn bezahlt haben. Eine kosten-
freie Kongressteilnahme ist an eine mehr als ein Jahr dauernde Mitgliedschaft in der DGPPN gebunden.
3)
Kongressteilnehmer, die keinen Beitrag (Vortrag oder Poster) angemeldet haben und den Kongress nur einen
Tag besuchen möchten, können eine Tageskarte erwerben. Vortragende, Vorsitzende und Posterautoren zah-
len die Kongressgebühr für den gesamten Kongresszeitraum.
4)
Das Stipendium erhalten Studentinnen und Studenten des Studiengangs Humanmedizin, die an einer Uni-
versität in Deutschland studieren. Die gültige Immatrikulationsbescheinigung legen Sie bitte am Kongress-
counter vor.
5)
Kostenloser Eintritt zum Kongress für 200 Bewerber aus dem nicht deutschsprachigen europäischen Ausland,
die eine Bestätigung Ihrer Approbation oder Anstellung als Ärztin/Arzt in einer psychiatrisch-psychothera-
peutischen Praxis bzw. Klinik oder die Immatrikulationsbescheinigung einer medizinischen Fakultät nachwei-
sen können. Diese sollte entweder in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und am Kongresscoun-
ter vorgelegt werden.